DKBC Bahnabnahme

Alle 2 Jahre ist für den aktiven Spielbetrieb im Verband die Bahnabnahme fällig. Ohne diese ist kein aktiver Spielbetrieb gestattet.

Themen die geprüft werden

Übersicht

-Kugeln

-Kugellauffläche

-Stellautomaten

-Anlauf

-Kegel

-Gästebereich

-Umkleiden

-….

Der Nachweis der Klassifizierung der Kegelbahnanlage nach Ziffer 1.1 wird durch die vom DKBC
ausgestellte Anerkennungsurkunde (Anlage 1) geführt. Die Urkunde ist gut sichtbar in der Kegelbahnanlage anzubringen. Sollte ergänzend für den Bundesliga-Spielbetrieb eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden sein, so ist diese zusammen mit der Bahnabnahmeurkunde
auszuhängen.
Zur Feststellung, Überprüfung und Dokumentierung der Ordnungsmäßigkeit der Kegelbahnanlage ist eine Bahnabnahme durchzuführen. Bei Bahnanlagen mit Bundesligaspielbetrieb oder bei Neu-/nach Umbauten hat sich der Bahnbetreiber bei der Technischen Kommission zu

melden, damit ein qualifizierter Bahnabnehmer zugeteilt wird. Ansonsten liegt die Vorgehensweise bei fälligen Bahnabnahmen bei den Ländern.
Der Bahnabnehmer hat sich gegenüber dem Bahnbetreiber unaufgefordert mit seinem vom
DKBC e. V. ausgestellten Dokument „Zulassung zur Bahnabnahme als Selbständiger Bahnabnehmer für Classic-Bahnen“ zu legitimieren.

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